Die Zentrale Prüfung (ZP10) in Nordrhein-Westfalen wird am Ende der 10. Jahrgangsstufe durchgeführt und ist Teil des Abschlussverfahrens für den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (MSA).
Sie ist verpflichtend für Schüler an:
- Hauptschulen
- Realschulen
- Gesamtschulen
- Sekundarschulen
- Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang
- Primusschulen
- Förderschulen
MSA Inhalte der ZP10 Prüfung
Die MSA Prüfungen in NRW finden an zentral festgelegten Terminen statt, in der Regel im Mai oder Juni jeden Jahres. Der Beginn der schriftlichen Prüfungen ist immer um 9:00 Uhr. Die ZP10 beinhaltet:
- schriftliche Prüfungen in Mathematik, Deutsch und Englisch
- zusätzliche mündliche Prüfungen
ZP10 Prüfung Mathematik in NRW
Die schriftliche Prüfung in Mathematik dauert 120 Minuten und unterteilt sich in:
- Basiskompetenzen mit Zeichengeräten als Hilfsmittel (30 Minuten)
- komplexe Aufgaben mit Zeichengeräten, Formelsammlung und Taschenrechner als Hilfsmittel (90 Minuten)
In den Aufgaben können nicht nur Inhalte der 10. Klasse, sondern auch aus allen anderen Klassenstufen der Sekundarstufe I behandelt werden.
ZP10 Prüfung Deutsch in NRW
In der ZP10 im Fach Deutsch sind in 150 Minuten folgende Teilaufgaben zu bearbeiten:
- Leseverstehen (30 Minuten)
- zwei Wahlaufgaben zur Textproduktion, von denen eine ausgewählt werden kann (120 Minuten)
- Analyse oder Interpretation
- Verfassen eines informierenden Textes
Die Verwendung eines Rechtschreibwörterbuchs ist in der ZP10 Deutsch erlaubt.
ZP10 Prüfung Englisch in NRW
Für die Bearbeitung der schriftlichen Englischprüfung stehen 120 Minuten zur Verfügung:
- Hörverstehen (20 Minuten)
- Leseverstehen, Schreiben und Wortschatz (100 Minuten)
In beiden Teilen können sowohl fiktionale Texte, wie Kurzgeschichten oder Romanauszüge, als auch Sachtexte, z. B. E-Mails oder Zeitungsartikel, als Ausgangstexte vorkommen.
In der ZP10 Englisch sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Mündliche Prüfungen im Rahmen der ZP10
Mündliche Prüfungen sind nicht immer Teil der ZP10. Sie dienen dazu, bei großen Abweichungen zwischen den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung und den bisherigen Leistungen des Schülers eine Entscheidung über die Endnote zu treffen.
Unter folgenden Voraussetzungen sind mündliche Prüfungen möglich:
Ergebnisse | mündliche Prüfung |
zwei Notenstufen Abweichung zwischen Vornote und Prüfungsnote | freiwillige mündliche Prüfung möglich |
mindestens drei Notenstufen Abweichung zwischen Vornote und Prüfungsnote | mündliche Prüfung Pflicht |
Wird eine mündliche Prüfung durchgeführt, erhält der Prüfling eine schriftliche Aufgabenstellung und 10 Minuten Vorbereitungszeit. Anschließend beginnt das Prüfungsgespräch mit einer Dauer von rund 15 Minuten.
Inhalte sind zwei Unterrichtsvorhaben aus der 10. Klasse. In Frage kommende Themen werden den Schülern vor der Prüfung bekannt gegeben.
ZP10 Ergebnisse in Nordrhein-Westfalen
Die Ergebnisse der ZP10 gehen in die Endnote der Fächer ein. In den Prüfungsfächern wird die Endnote zu je 50 % aus den vorherigen Jahresergebnissen und dem Ergebnis der Prüfung berechnet. Es gibt jedoch folgende Sonderregelungen:
Ergebnisse | Ermittlung der Endnote |
eine Notenstufe Abweichung zwischen Vornote und Prüfungsnote | Fachlehrer und Zweitkorrektor entscheiden über die Endnote |
mindestens zwei Notenstufen Abweichung zwischen Vornote und Prüfungsnote | Gewichtung:
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Wann habe ich den MSA in NRW bestanden?
Um den MSA in Nordrhein-Westfalen zu erhalten, müssen deine Noten unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse der ZP10 bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Fach | Notenvoraussetzungen |
Fächer auf Erweiterungsebene |
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Wahlpflichtfächer |
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Fächer auf Grundebene |
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alle anderen Fächer |
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Außerdem hast du die Möglichkeit, durch eine Note 3 oder besser eine 5 in einem weiteren Fach auszugleichen. Je nach Schulform kann es weitere Bestimmungen geben.
MSA ohne ZP10 an Gymnasien in NRW
Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang nehmen regulär an der ZP10 teil. Dagegen sind Schüler an Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang von der Teilnahme an der ZP10 befreit. Sie erwerben den MSA mit der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe.
Voraussetzung dafür ist, dass in allen Fächern mindestens Note 4 erreicht wird. Einzelne schlechtere Noten können aber unter bestimmten Umständen ausgeglichen werden:
Noten | Ausgleichsmöglichkeit |
| mindestens eine 3 oder besser in Deutsch, Mathematik oder den Fremdsprachen |
| kein Ausgleich notwendig |
| in mindestens einem Fach Note 3 oder besser |
Bestimmte Fächer können in der Berechnung unberücksichtigt bleiben. Genaue Informationen findest du im Merkblatt zum Erwerb des MSA an Gymnasien.
FAQ
Die Prüfungsergebnisse gehen mit einer Gewichtung von 50 % in die Abschlussnote in dem jeweiligen Prüfungsfach ein. Wurde eine zusätzliche mündliche Prüfung abgelegt, macht diese 20 % und die schriftliche Note 30 % aus.
Wenn dein schriftliches Prüfungsergebnis in der ZP10 mindestens zwei Notenstufen schlechter ist als deine bisherigen Ergebnisse in dem Fach, kannst du eine zusätzliche mündliche Prüfung ablegen, um deine Endnote zu verbessern und die Notenvoraussetzungen zu erreichen.
Im Rahmen der ZP10 musst du drei schriftliche Prüfungen mit einer Dauer von jeweils 120 bis 150 Minuten ablegen. Absolvierst du zusätzlich eine mündliche Prüfung, dauert diese 15 Minuten.