Zentrale Prüfung ZP10 zum MSA in NRW

Die Zentrale Prüfung (ZP10) in Nordrhein-Westfalen wird am Ende der 10. Jahrgangsstufe durchgeführt und ist Teil des Abschlussverfahrens für den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (MSA). 

Sie ist verpflichtend für Schüler an:

  • Hauptschulen
  • Realschulen
  • Gesamtschulen
  • Sekundarschulen
  • Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang
  • Primusschulen
  • Förderschulen

 

MSA Inhalte der ZP10 Prüfung

Die MSA Prüfungen in NRW finden an zentral festgelegten Terminen statt, in der Regel im Mai oder Juni jeden Jahres. Der Beginn der schriftlichen Prüfungen ist immer um 9:00 Uhr. Die ZP10 beinhaltet:

  1. schriftliche Prüfungen in Mathematik, Deutsch und Englisch
  2. zusätzliche mündliche Prüfungen

 

ZP10 Prüfung Mathematik in NRW

Die schriftliche Prüfung in Mathematik dauert 120 Minuten und unterteilt sich in:

  1. Basiskompetenzen mit Zeichengeräten als Hilfsmittel (30 Minuten)
  2. komplexe Aufgaben mit Zeichengeräten, Formelsammlung und Taschenrechner als Hilfsmittel (90 Minuten)

In den Aufgaben können nicht nur Inhalte der 10. Klasse, sondern auch aus allen anderen Klassenstufen der Sekundarstufe I behandelt werden.

 

ZP10 Prüfung Deutsch in NRW

In der ZP10 im Fach Deutsch sind in 150 Minuten folgende Teilaufgaben zu bearbeiten:

  1. Leseverstehen (30 Minuten)
  2. zwei Wahlaufgaben zur Textproduktion, von denen eine ausgewählt werden kann (120 Minuten)
    1. Analyse oder Interpretation
    2. Verfassen eines informierenden Textes

Die Verwendung eines Rechtschreibwörterbuchs ist in der ZP10 Deutsch erlaubt.

 

ZP10 Prüfung Englisch in NRW

Für die Bearbeitung der schriftlichen Englischprüfung stehen 120 Minuten zur Verfügung:

  1. Hörverstehen (20 Minuten)
  2. Leseverstehen, Schreiben und Wortschatz (100 Minuten)

In beiden Teilen können sowohl fiktionale Texte, wie Kurzgeschichten oder Romanauszüge, als auch Sachtexte, z. B. E-Mails oder Zeitungsartikel, als Ausgangstexte vorkommen.

In der ZP10 Englisch sind keine Hilfsmittel zugelassen.

 

Mündliche Prüfungen im Rahmen der ZP10

Mündliche Prüfungen sind nicht immer Teil der ZP10. Sie dienen dazu, bei großen Abweichungen zwischen den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung und den bisherigen Leistungen des Schülers eine Entscheidung über die Endnote zu treffen.

Unter folgenden Voraussetzungen sind mündliche Prüfungen möglich:

Ergebnisse

mündliche Prüfung

zwei Notenstufen Abweichung zwischen Vornote und Prüfungsnote

freiwillige mündliche Prüfung möglich

mindestens drei Notenstufen Abweichung zwischen Vornote und Prüfungsnote

mündliche Prüfung Pflicht

 

Wird eine mündliche Prüfung durchgeführt, erhält der Prüfling eine schriftliche Aufgabenstellung und 10 Minuten Vorbereitungszeit. Anschließend beginnt das Prüfungsgespräch mit einer Dauer von rund 15 Minuten

Inhalte sind zwei Unterrichtsvorhaben aus der 10. Klasse. In Frage kommende Themen werden den Schülern vor der Prüfung bekannt gegeben.

 

ZP10 Ergebnisse in Nordrhein-Westfalen

Die Ergebnisse der ZP10 gehen in die Endnote der Fächer ein. In den Prüfungsfächern wird die Endnote zu je 50 % aus den vorherigen Jahresergebnissen und dem Ergebnis der Prüfung berechnet. Es gibt jedoch folgende Sonderregelungen:

Ergebnisse

Ermittlung der Endnote

eine Notenstufe Abweichung zwischen Vornote und Prüfungsnote

Fachlehrer und Zweitkorrektor entscheiden über die Endnote

mindestens zwei Notenstufen Abweichung zwischen Vornote und Prüfungsnote

Gewichtung: 

  • Vornote 50 %
  • Note der schriftlichen Prüfung 30 %
  • Note der mündlichen Prüfung 20 %

 

Wann habe ich den MSA in NRW bestanden?

Um den MSA in Nordrhein-Westfalen zu erhalten, müssen deine Noten unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse der ZP10 bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Fach

Notenvoraussetzungen

Fächer auf Erweiterungsebene

  • mindestens Note 4

Wahlpflichtfächer

  • mindestens Note 4

Fächer auf Grundebene

  • mindestens Note 3

alle anderen Fächer

  • in maximal zwei Fächern Note 5 oder 6
  • in mindestens zwei Fächern mindestens Note 3
  • in allen Fächern mindestens Note 4

Außerdem hast du die Möglichkeit, durch eine Note 3 oder besser eine 5 in einem weiteren Fach auszugleichen. Je nach Schulform kann es weitere Bestimmungen geben.

 

MSA ohne ZP10 an Gymnasien in NRW

Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang nehmen regulär an der ZP10 teil. Dagegen sind Schüler an Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang von der Teilnahme an der ZP10 befreit. Sie erwerben den MSA mit der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe. 

Voraussetzung dafür ist, dass in allen Fächern mindestens Note 4 erreicht wird. Einzelne schlechtere Noten können aber unter bestimmten Umständen ausgeglichen werden:

Noten

Ausgleichsmöglichkeit

  • maximal eine 5 in Deutsch, Mathematik oder den Fremdsprachen
  • in allen anderen Fächern mindestens Note 4

mindestens eine 3 oder besser in Deutsch, Mathematik oder den Fremdsprachen

  • in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen mindestens Note 4
  • eine 5 oder 6 in den anderen Fächern

kein Ausgleich notwendig

  • in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen mindestens Note 4
  • eine 5 und eine 6 oder zweimal Note 5 in den anderen Fächern

in mindestens einem Fach Note 3 oder besser

Bestimmte Fächer können in der Berechnung unberücksichtigt bleiben. Genaue Informationen findest du im Merkblatt zum Erwerb des MSA an Gymnasien.

 

FAQ

Die Prüfungsergebnisse gehen mit einer Gewichtung von 50 % in die Abschlussnote in dem jeweiligen Prüfungsfach ein. Wurde eine zusätzliche mündliche Prüfung abgelegt, macht diese 20 % und die schriftliche Note 30 % aus.

Wenn dein schriftliches Prüfungsergebnis in der ZP10 mindestens zwei Notenstufen schlechter ist als deine bisherigen Ergebnisse in dem Fach, kannst du eine zusätzliche mündliche Prüfung ablegen, um deine Endnote zu verbessern und die Notenvoraussetzungen zu erreichen.

Im Rahmen der ZP10 musst du drei schriftliche Prüfungen mit einer Dauer von jeweils 120 bis 150 Minuten ablegen. Absolvierst du zusätzlich eine mündliche Prüfung, dauert diese 15 Minuten.