Am Ende der 10. Jahrgansstufe kann an Schulen in Niedersachsen der Realschulabschluss erworben werden. Dazu zählen Real- und Hauptschulen, Oberschulen, Förderschulen, freie Waldorfschulen sowie Gymnasien und Gesamtschulen (kooperativ und integriert). Der Realschulabschluss wird in Niedersachsen auch als Sekundarabschluss I bezeichnet.
Da integrierte Gesamtschulen den Unterricht mit der Differenzierung von Z-Kursen, E-Kursen und G-Kursen anders als die übrigen Schulformen gestalten, weichen die in diesem Artikel beschriebenen Umstände von denen der integrierten Gesamtschule ab.
Erwerb des Realschulabschlusses in Niedersachsen
In der Regel müssen in Niedersachsen schriftliche und mündliche Prüfungen für den Erwerb des Realschulabschlusses abgelegt werden. Ausgenommen davon sind Gymnasien und der Gymnasialzweig an Ober- sowie kooperativen Gesamtschulen.
Prüfungsfreie Gymnasien
An Gymnasien sowie dem Gymnasialzweig von Oberschulen und kooperativen Gesamtschulen müssen keine Prüfungen für den Realschulabschluss abgelegt werden. Dort erhältst du den erweiterten Sekundarabschluss I mit der Versetzung von der 10. in die 11. Jahrgangsstufe.
Wenn du ein Gymnasium oder den gymnasialen Zweig einer kooperative Gesamtschule bzw. Oberschule am Ende des 10 Schuljahrgangs verlässt und die Mindestanforderungen gem. §23 AVO-Sek I in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern nur unter Nichtberücksichtigung einer der beiden Pflichtfremdsprachen erreichst, bekommst du den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bescheinigt.
Sind die Mindestanforderungen nicht erreicht, aber in nicht mehr als drei Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen geringere als ausreichende Leistungen (4,0) erbracht (es ist nur die bessere der beiden Fremdsprachen zu berücksichtigen), erhältst du den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss.
Prüfungen im Realschulabschluss
Die Realschulabschlussprüfungen setzen sich aus drei schriftlichen und zwei mündlichen Prüfungen zusammen:
- Schriftliche Prüfung im Fach Deutsch
- Schriftliche Prüfung im Fach Mathematik
- Schriftliche und mündliche Prüfung in der ersten Fremdsprache (meist Englisch)
- Mündliche Prüfung in einem Wahlpflichtfach
In Niedersachsen stellt die oberste Schulbehörde einheitliche schriftliche Prüfungen für alle Schulen. Diese werden im gesamten Bundesland zentral, das heißt termingleich, geschrieben.
Besondere Prüfungsleistung
Es besteht die Möglichkeit, die mündliche Prüfung im Wahlpflichtfach durch eine besondere Prüfungsleistung zu ersetzen. Diese musst du schriftlich oder fachpraktisch dokumentieren und sie in einem anschließenden Kolloquium deinen Lehrkräften präsentieren.
Als besondere Prüfungsleistung können z. B. folgende Inhalte in Frage kommen:
- Eine Arbeit aus einem vom Land geförderten Schülerwettbewerb
- Ein Thema, das sich auf den Unterrichtsgegenstand eines Schulhalbjahres bezieht, wobei die Arbeit acht maschinengeschriebene Textseiten nicht überschreiten sollte (ohne Berücksichtigung von Abbildungen, Statistiken o. ä.)
- Die Dokumentation eines Praktikums oder einer fachpraktischen Arbeit, die sich auf den Unterrichtsgegenstand eines Schulhalbjahres bezieht (etwa 4 Textseiten zzgl. ggf. Abbildungen, Statistiken etc.)
Die besondere Prüfungsleistung findet als Einzelprüfung oder in kleinen Gruppen von maximal drei Schülern und Schülerinnen statt.
Zusätzliche mündliche Prüfung
Du kannst dich dazu entscheiden, eine zusätzliche mündliche Prüfung durchzuführen. Diese ist freiwillig und erfolgt nachdem du sie schriftlich beantragt hast. Diese Prüfung kann in den Fächern der schriftlichen Prüfungen, also Deutsch, Mathe oder der ersten Fremdsprache gehalten werden.
Die freiwillige mündliche Prüfung dient dazu deinen Notendurchschnitt zu verbessern, wenn das Bestehen des Realschulabschlusses gefährdet ist oder du kurz vor der nächstbesseren Note stehst.
Vorbereitung mit Originalprüfungen
Damit du dich besten Gewissens in deine Prüfungen begeben kannst, empfiehlt es sich mit Prüfungssimulationen zu lernen, die die Originalprüfungen der letzten Jahre beinhalten.
Diese kannst du unter Realbedingungen durchführen. Halte dabei die vorgegebenen Bearbeitungszeiten ein, nutze ausschließlich die in der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel und gleiche erst nach Beenden der Prüfung mit den Musterlösungen ab.
Beim Lernen mit Originalprüfungen kannst du
- die tatsächlichen Prüfungsbedingungen durchspielen
- einen Überblick zum Prüfungsaufbau erhalten
- dich mit den Aufgabenformaten vertraut machen und
- die Zeiteinteilung üben
Nachdem du deine eigenen Ergebnisse mit den Musterlösungen abgeglichen hast, stelle dir folgende Fragen:
- Was hast du bereits gut gemacht?
- Welche Aufgaben sind noch fehlerhaft bzw. unvollständig?
- Woran liegt das?
Arbeite gezielt an diesen Aspekten.
Welche Noten brauche ich für den Realschulabschluss?
Grundsätzlich ist der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bestanden, wenn du in jedem Fach mindestens die Note ausreichend (4) erhältst. Dabei gibt es jedoch einige Besonderheiten. Außerdem kannst du bei entsprechender Leistung den Erweiterten Sekundarabschluss I oder auch nur den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss bekommen.
Ermittlung der Abschlussnote
In der ersten Fremdsprache und dem Fach, in dem eine zusätzliche mündliche Prüfung stattfindet errechnet sich die Prüfungsnote im Verhältnis 2:1 aus schriftlichem und mündlichem Ergebnis.
Bei der besonderen Prüfungsleistung gehen die Dokumentation zu zwei Dritteln und das Kolloqium zu einem Drittel in die Prüfungsnote ein.
Die Endnote ergibt sich in den Prüfungsfächern zu einem Drittel aus der Prüfungsnote und zu zwei Dritteln aus der Jahrgangsnote. In den Nichtprüfungsfächern gehen die Jahrgangsnoten als Endnoten in die Abschlussnote ein.
Die Abschlussnote ergibt sich als Durchschnitt aus den Endnoten.
Bestehen des Realschulabschlusses
Um den Realschulabschluss zu erhalten, benötigst du in allen Fächern die Note 4 oder besser. Erreichst du in maximal einem Fach ein mangelhaft (5), so steht dir der Realschulabschluss dennoch zu. Zweimal die Note 5 oder einmal ein ungenügend (6) musst du allerdings ausgleichen:
Prüfungsnote | Ausgleich |
Zweimal mangelhaft (5) | Zweimal die Note 3 (oder besser) |
Einmal ungenügend (6) | Zweimal die Note 3 (oder besser) |
Einmal die Note 2 (oder besser) |
Die Hauptfächer Deutsch, Mathematik sowie die erste Fremdsprache dürfen nur untereinander ausgeglichen werden. Das heißt du darfst eine 5 in Deutsch beispielsweise mit einer 3 in Mathe, nicht aber mit einer 3 in Musik ausgleichen.
Erweiterter Sekundarabschluss I
Der sogenannte Erweiterte Sekundarabschluss I bestätigt deine besonderen Leistungen in den Abschlussprüfungen. Er steht dir zu, wenn du in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches eine Note von 3 oder besser bekommst.
Mit diesem Abschluss steht dir der Weg in die gymnasiale Oberstufe offen. Auch hier gilt, dass du die Fächer Deutsch, Mathe und die erste Fremdsprache nur untereinander ausgleichen kannst und diese im Durchschnitt mit der Note 3 bewertet werden müssen.
Nichtbestehen der Prüfungen und Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
Bestehst du die Prüfungen zum Realschulabschluss nicht, so kannst du diese im nächsten Jahr nachholen. Dafür ist es allerdings verpflichtend auch die 10. Klasse erneut zu besuchen.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird dir trotz Nichterreichen des Realschulabschlusses der sogenannte Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss angerechnet. Erhältst du in nicht mehr als drei Fächern schlechtere Noten als eine 4 ist dies der Fall.
Der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss ist gleichwertig mit dem gewöhnlichen Hauptschulabschluss.
Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung
Der Realschulabschluss qualifiziert dich für viele weitere schulische und berufliche Ausbildungen:
- Besuch aller berufsbildenden Schulen (z. B. Berufsfachschulen) und Ausbildungen
- Einzug in die gymnasiale Oberstufe (an Gymnasien, beruflichen Gymnasien oder kooperativen Gesamtschulen). Beachte, dass hierfür der Erweiterte Realschulabschluss benötigt wird.
Den Realschulabschluss nachholen
Der Realschulabschluss kann unter anderem während einer beruflichen Bildung an beispielsweise Berufsschulen oder Berufsfachschulen nachgeholt werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit als Externer an einer Nichtschülerprüfung einer Schule mit diesem Angebot teilzunehmen. Dafür kannst du dich eigenständig oder durch den Besuch einer Fern- oder Abendschule vorbereiten. Abendschulen bieten teilweise auch eigene Abschlussprüfungen an.
Abendschulen haben zudem den Vorteil, dass der Unterricht im Klassenverband stattfindet und auf die Abendstunden fällt, um sich mit eventuellen Arbeitszeiten vereinbaren zu lassen.
In einer Fernschule wirst du online unterrichtet und bekommst das benötigte Material ggf. zugeschickt. Dies erfordert Eigeninitiative, ist mit nur einem Jahr aber deutlich schneller als der mehrjährige Unterricht an einer Abendschule.
Prüfungsfächer im Realschulabschluss
Damit du einen groben Überblick darüber bekommst, was dich in den Prüfungen erwarten wird haben wir hier eine Übersicht dazu zusammengestellt:
Deutschprüfung (schriftlich) | Dauer
Hilfsmittel
Ablauf
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Mathematikprüfung (schriftlich) | Dauer
Hilfsmittel
Ablauf
|
Englischprüfung (schriftlich) | Dauer
Hilfsmittel
ODER
Ablauf
|
Mündliche Prüfung | Dauer
Ablauf
|
Die mündliche Zusatzprüfung kommt in Frage, wenn du sonst den Abschluss oder eine bessere Note knapp verpasst. Sie ist damit eine wertvolle Chance, eine Verschlechterung der Gesamtnote ist allerdings ebenfalls möglich.
Den Sekundarabschluss I gibt es in 3 Ausprägungen:
- Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I
Wie in den vollständigen Bezeichnungen ersichtlich, entsprechen die ersten beiden Varianten dem Hauptschulabschluss bzw. dem Realschulabschluss (= mittlere Reife). Der erweiterte Sekundarabschluss I umfasst den Realschulabschluss und berechtigt zusätzlich zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe.
An Gymnasien sowie dem Gymnasialzweig von Oberschulen und kooperativen Gesamtschulen müssen keine Prüfungen abgelegt werden, man erhält den Abschluss mit der Versetzung in die 11. Klasse. Bei den anderen Schulformen müssen schriftliche und mündliche Prüfungen absolviert werden.
Hat man in lediglich einem Fach eine mangelhafte Leistung (5,0), erhält man trotzdem den Abschluss. Hat man in einem Fach die Note ungenügend (6,0) oder in zwei Fächern mangelhafte Noten (5,0), so muss dies ausgeglichen werden. In den schriftlichen Prüfungsfächern ist nur ein Ausgleich in den Fächern untereinander möglich.